Ferienwohnung
"Hotel Mama" Berlin
Ferienwohnung in Berlin

Registriernummer

gemäß ZwVbG

03/Z/AZ/003661-18

 

 letztes Update 15.02.2024

 

Vorerst bis Dezember 2025 keine Vermietungsangebote

 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

und Zahlungsbedingungen

 

Ferienwohnung „Hotel Mama“Berlin

 

 

 

 1. Abschluss des Mietvertrages

Der Mietvertrag kommt aufgrund der schriftlichen Buchung seitens des Gastes/Mieters zustande :

 

a)    Onlinebuchung über das Kontaktformular auf der Webseite

 

       www.hotel-mama-berlin.de

 

 b)    Buchung per Mail unter Angabe der buchungsrelevanten Daten

 

       (info@hotel-mama-berlin.de)

 

Bei Verfügbarkeit des Objektes wird dem Gast/Mieter umgehend eine Buchungsbestätigung - die auch als Mietvertrag gilt - übersandt.

 

Erst mit Versand und der unterschriebenen Rücksendung der Buchungsbestätigung (eingescannt per Mail oder per Post) kommt der Vertrag durch die damit beidseitige Willenserklärung endgültig zustande.

 

Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung eines nicht fristgemäßen Zahlungseingangs.

 

Der Vertrag kommt zustande zwischen der

 

Ferienwohnung „Hotel Mama“Berlin

 

und

 

dem namentlich genannten Gast / Mieter.

 

Bei verbindlicher Buchung und entsprechendem Vertragsschluss sind vom Gast / Mieter folgende persönliche Angaben zu machen:

 

- vollständiger Name und Vorname

 

- Geburtsdatum

 

- vollständige Anschrift (Land, Postleitzahl und Stadt, Straße und Hausnummer)

 

- Telefonnummer unter der der Gast / Mieter für Rückfragen erreichbar ist.

 

 

Zur Überprüfung der gemachten Angaben kann bei Anreise die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes (Personalausweis, Reisepass) verlangt werden.

 

 

2.    Bezahlung

 

 

Der volle Mietpreis muss spätestens am Anreisetag in bar entrichtet werden.


Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort – wenn alle Zahlungen geleistet wurden.

 

 

Ggf. ist bei Buchungen, die langfristig im Voraus - länger als 6 Monate – mit dem Zugang der Buchungsbestätigung, längstens nach sieben Tagen, eine  Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zu leisten. Sofern als Anzahlung ein anderer Betrag zu entrichten ist, ergibt sich die Höhe aus der Buchungsbestätigung. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, ohne dass es einer nochmaligen Zahlungsaufforderung bedarf. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

Bei kurzfristigen Buchungen wird der gesamte Mietbetrag mit Aushändigung der Buchungsunterlagen fällig, falls nichts Anderes in der Buchungsbestätigung vereinbart worden ist.

Für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen kommt es auf die Gutschrift auf dem angegebenen Konto an, nicht auf die Absendung. Ein Anspruch auf Bezug des Mietobjektes bei nicht fristgerechter Zahlung der gesamten Miete besteht nicht. 

 

In jedem Fall gilt, dass vor Schlüsselübergabe der volle Mietpreis, ggf. abzüglich einer Anzahlung, spätestens am Anreisetag vor Schlüsselübergabe in bar entrichtet werden muss.

 

 

 

3. Preise

 

Es gelten die Preise der gültigen Preisliste.

 

 

 

 4. Rücktritt seitens des Mieters

 

 

 Wird eine Buchung storniert, bemühen wir uns, die Unterkunft anderweitig zu vermitteln. Gelingt das nicht, entstehen folgende  Stornierungsgebühren:

 

·         bei Stornierung bis 6 Wochen vor Mietbeginn 30% des vereinbarten Mietpreises

 

·         bei Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des vereinbarten Mietpreises

 

·         bei späterer Stornierung 90% des vereinbarten Mietpreises

 

Bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit grundsätzlich. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Mietverträgen mit Privateigentümern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

 

 

 

 5. Rücktritt seitens des Vermieters

 

 

 

Wenn der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt, insbesondere, indem er vorsätzlich oder fahrlässig Beschädigungen des Mietobjektes oder des Inventars verursacht oder nicht fristgerecht zahlt, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten oder  die fristlose Kündigung des Mietvertrages aussprechen. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf eine finanzielle Erstattung. 

 

 

 

6. Haftung

 

 

 

Weitere Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Der Vermieter haftet auch nicht für persönliche Gegenstände des Mieters, seiner Begleiter und seiner Gäste, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung in voller Höhe. 

 

Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. 

 

Bei Schlüsselverlust, Notwendigkeit eines Schlüsseldienstes oder erheblicher Beschädigung der Mietsache haftet der Gast für die entstehenden Kosten.

 

 

 

7. Anzeigen von Mängeln 

 

 

 

Etwaige Mängel, die beim Bezug oder während der Mietdauer festgestellt werden, sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Gleiches gilt bei sonstigen Beschwerden. Der Mieter ist in einem zumutbaren Rahmen verpflichtet, zu einer raschen Behebung des Mangels beizutragen (Schadensminderungspflicht).

 

 

 

8. Verpflichtungen des Mieters  

 

 

 

Bitte halten Sie sich an die allgemeine Hausordnung. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden.

 

In der Wohnung besteht Rauchverbot. Sollte trotzdem in der Wohnung geraucht werden, wird eine Reinigungsgebühr von 150 Euro berechnet.

 

An- und Abreisezeiten müssen mit den Vermietern abgesprochen werden. Wir bemühen uns, individuellen Wünschen gerecht zu werden.

 

Die Anreise erfolgt in der Regel zwischen 15.00 und 17.00 Uhr, die Abreise bis 10.00 Uhr. Änderungen gegenüber diesen Angaben ergeben sich aus den jeweiligen Reiseunterlagen.

 

 

 

9. Mündliche Absprachen  

 

Mündliche Absprachen sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich vom Vermieter bestätigt werden.   

 

 

 

10. Salvatorische Klausel 

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. 

 

 

 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.  

 

 

 

Stand: 04. Dezember 2018

 

 

 

2. Änderung: 04.12.2018 (Punkt 3 überarbeitet)

 

1. Änderung: 01.01.2014 (Punkt 3: Ergänzung zur Einführung der City-Tax in Berlin)

 

0. Erstmalige Veröffentlichung 01.01.2013